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Zolldokumente bestellen

Bedingungen für den Bezug eines Carnet de Passages.

  • Der Gesuchsteller muss SAM-Mitglied sein. (Hier geht's zum Beitrittsformular)
  • Der Mitgliederbeitrag muss bezahlt sein
  • Alle abgelaufenen Carnets des Gesuchstellers müssen abgestempelt retourniert worden sein.

 

Das Carnet-Gesuchsformular muss pro Fahrzeug

  • korrekt und komplett ausgefüllt und im Doppel ausgedruckt werden
  • viermal unterzeichnet werden (auch auf der Rückseite, bzw. der zweiten Seite)
  • zusammen mit dem von der Post quittierten Empfangsschein (linker Abschnitt des Einzahlungsscheines oder Kopie/Foto des Onlinebanking-Auftrags) an uns zurückgesandt werden.

 

Benutzen Sie unseren Carnet-Gesuchsgenerator um Ihren Antrag online auszufüllen: 

 

 

 

Carnet Gesuchsgenerator starten

 

 

Carnet-Anleitung

 

 

Preise

  • Ausstellung innert Wochenfrist nach Erhalt aller benötigten Unterlagen (Gesuch, Zahlungsbestätigung, abgelaufene und abgestempelte Carnets):
    CHF 230.00
  • Bearbeitung am gleichen Tag nach Erhalt des aller benötigten Unterlagen (Gesuch, Zahlungsbestätigung, abgelaufene und abgestempelte Carnets):
    CHF 260.00
  • Sofortige Erstellung bei Abholung auf der SAM-Zentralverwaltung:
    CHF 310.00

 

ZAHLUNG

Postfinance, IBAN: CH97 0900 0000 4600 1372 2

Zu Gunsten von:
Schweiz. Auto- und Motorradfahrer-Verband (SAM)
Zentralverwaltung
Firststrasse 15
8835 Feusisberg

 

Oder nutzen Sie den QR-Einzahlungsschein für die Überweisung. QR-Einzahlungsschein hier herunterladen.

 

 

Zurücksenden an:

Schweizerischer Auto- und Motorradfahrer-Verband SAM

Zentralverwaltung

Firststrasse 15

8835 Feusisberg

info@s-a-m.ch


Infolge verschärfter Zollvorschriften machen wir schon jetzt darauf aufmerksam, dass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer, das Carnet uns wieder zuzustellen ist und vorher auch das letzte Blatt im Carnet (CERTIFICAT DE PRESENCE) bei der letzten Einfuhr in die Schweiz von der Schweizerischen Zollbehörde oder Polizeistelle gelöscht (= abgestempelt) wird – das Fahrzeug muss vorgezeigt werden. Nur damit haben Sie die Möglichkeit, die Fahrzeugwiedereinfuhr in die Schweiz zu belegen und bei uns wieder ein anderes Carnet zu lösen.

 

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