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SwissOffroaders

AGB für den Bereich Tourismus

Die Beteiligung an der Motorradtouren vom Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM) geschieht auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl, sowie für alle seine Tätigkeiten während der Motorradtour selbst verantwortlich, auch wenn er dem Tourguide folgt.

 

Ihm sind die Risiken, die mit einer Motorradtour verbunden sind, bekannt. Der Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM) haftet nicht für Schäden vor, während und nach der Tour. Insbesondere nicht für Schäden an Motorrad, und/oder gesundheitlichen Schäden, die durch Unfall, Verlust, Einfluss Dritter und/oder elementare Einflüsse entstanden sind.

 

Der Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM) sind in keiner Weise für die persönliche Sicherheit der Teilnehmer und deren Eigentum verantwortlich. Ansprüche Dritter, resultierend aus Schäden der Teilnehmer vor, während und nach der Tour, können beim Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM) nicht geltend gemacht werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.

 

  1. Jeder Teilnehmer ist allein für sein Verhalten verantwortlich.

  2. Der Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM), die Fahrtauglichkeit der Teilnehmer zu überprüfen und die betreffende Person bei Fahruntauglichkeit (Drogen, Alkohol, …) auszuschließen.

  3. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sein Fahrzeug sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und zugelassen bzw. versichert ist.

  4. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm und dem von ihm benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit diesbezüglich kein Haftungsausschluss vereinbart wurde.

  5. Der Teilnehmer erklärt seinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber dem Schweizerischen Auto und Motorradfahrer Verband (SAM) und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

  6. Der Haftungsausschluss wird mit der Unterzeichnung dieser Erklärung gegenüber allen Beteiligten wirksam.

  7. Der Haftungsverzicht gilt für alle Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

  8. Dieser Haftungsausschluss muss von jedem Teilnehmer bei der Anmeldung zu einer Tour bestätigt werden.

 

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