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SAM-Lizenzen mit Unfallversicherung für Rennfahrer

Bei Unfällen wird leider immer wieder festgestellt, dass viele Risikosportler für den Fall eines Unfalls ungenügend versichert sind. Motocross und Supermoto zählen zu den Sportarten, die von den Versicherungen als absolute Wagnisse eingestuft werden. Gemäss Art. 39 UVG und Art. 50 UVV werden bei Nichtberufsunfällen, die auf ein Wagnis zurückgehen, die Geldleistungen (z.B. Taggelder) um die Hälfte gekürzt und in besonders schweren Fällen sogar verweigert

 

«Was ist ein Wagnis? Wann werden Geldleistungen gekürzt? – Die SUVA erklärt, was ihr wissen solltet»

 

 

Risikoverischerung (Wagnisdeckung) für Rennfahrer und Funsportler

Dem SAM ist es mit Unterstützung des Partners solution+benefit gelungen, eine ideale Kollektiv-Lizenzversicherung für Motorsportler abzuschliessen. Neben einem Todesfallkapital von CHF 10’000 ist in jeder SAM-Lizenz ein Zusatz enthalten, der nicht bereits abgedeckte Kürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten durch Wagnis ausgleicht und das bis zu einem Maximalbetrag von CHF 250'000. Das heisst, diese Risikoversicherung springt immer dann ein, wenn nicht bereits anderweitig eine Deckung für die Übernahme von Leistungskürzungen von Taggeldern und Invalidenrenten besteht (z.B. UVG-Zusatzversicherung). Dies gilt auch für Trainings und andere Motorsport-Veranstaltungen wie z.B. Clubrennen, die nicht unter dem Patronat des SAM stattfinden.

 

In der Schweiz werden solche Deckungen – wenn überhaupt - nur noch in Einzelfällen und meist mit speziellen Bedingungen angeboten. Ausserdem müssen Fahrer, die ein solches Paket versichern wollten, dafür andernorts mehrere hundert Franken ausgeben. Das hat einige davon abgehalten, diese wichtige Versicherung abzuschliessen.

 

Nun bekommt jeder Fahrer das Rundum-Sorglos-Paket mit seiner SAM-Lizenz und ist so automatisch versichert. Für einen Bruchteil der üblichen Kosten sind nun also mögliche Kürzungen durch Wagnis im Taggeld und bei Invalidenrenten bis zum Maximalbetrag von CHF 250'000 abgedeckt. 

ACHTUNG: Bei Deckungsausschlüssen in Folge von Motorsportveranstaltungen bei privaten Unfallversicherungen (z.B. Erwerbsausfall-, Taggeldversicherungen etc.) können keine Leistungen erbracht werden. S. dazu FAQ Selbständig Erwerbende.

 

Wie bei den meisten Versicherungen gilt auch hier das Solidaritätsprinzip. Alle Lizenzierten (auch die, welche die Versicherung allenfalls nicht benötigen) zahlen einen relativ geringen Betrag in eine Kollektivversicherung ein. Dafür können Kolleginnen und Kollegen im Schadenfall von einer überdurchschnittlichen Leistung profitieren.

 

Die Versicherungsdeckung ist auch in neuen Kategorien für Rundstrecken, Autocross etc. eingeschlossen und gilt für Rennen und Trainings (auch bei anderen Organisatoren). Für Fahrer, die nicht an einer SAM-Meisterschaft teilnehmen, gibt es sogenannte Fun- oder Trainingslizenzen.

 

Interessenten erhalten weitere Auskünfte bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch, 044 787 61 30.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) hier herunterladen (PDF)

 

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Um von der SAM-Versicherungslösung profitieren zu können muss man einerseits SAM-Mitglied in einer Sektion und andererseits im Besitz einer bezahlten SAM-Lizenz sein. Zudem muss der Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein liegen.

 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) hier herunterladen (PDF)

Ja. Auch Rennen bei anderen Veranstaltern, Clubrennen und Trainings sind versichert, sofern eine gültige SAM-Lizenz besteht.

Wir unterscheiden hier zwei Typen. Die Lizenzen der "kleinen" Sparten Mofacross, Pitbikecross, Minibike und Mofacross decken lediglich diese Risikoklasse ab. Mit einer Lizenz in den Sparten Motocross, Supermoto oder mit einer Fun-/Trainingslizenz sind alle Sparten abgedeckt, also z.B. auch Rundstreckentrainings, etc.

Als Beginn der Lizenz für die Versicherungsdeckung wird das Zahlungsdatum festgelegt. Ab da dauert der Versicherungsschutz 1 Jahr, längstens aber bis Ende Februar des Folgejahres. Das heisst, selbst wenn mit der Lizenz sportlich gesehen (z.B. ab 31.12.) keine Meisterschaftsrennen mehr bestritten werden dürfen, gilt die Versicherungsdeckung (z.B. für private Trainings) darüber hinaus wie einleitend erwähnt. So wird eine mögliche Deckungslücke vermieden.

Nein. Anders als die SAM-Mitgliedschaft, verlängert sich die Lizenz und somit die Versicherungsdeckung nicht automatisch. Die Versicherung ist an die entsprechende Lizenz gebunden, die maximal ein Jahr gültig ist. Um weiterhin versichert zu bleiben muss im Folgejahr eine neue Lizenz mit Versicherungsdeckung erworben werden.

Die Lizenzversicherung ist keine Taggeldversicherung, sie deckt aber Kürzungen, die eine vorhandene Unfall- respektive Taggeldversicherung (meist die SUVA via Arbeitgeber) aufgrund von Wagnis auf Taggeld- respektive Invaliditätsleistungen vornimmt, je nach Beeinträchtigung bis zur maximalen Versicherungssumme. Leistungsausschlüsse von privaten Unfallversicherungen sind nicht versichert.

Selbständig Erwerbende unterstehen nicht der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG (meistens SUVA). Sie können frei wählen bei welchem Versicherer sie eine Taggeldversicherung für die Folgen von Krankheit und Unfall abschliessen wollen. Bei freiwilligen Versicherungen sind die Folgen von Motorsportveranstaltungen generell ausgeschlossen. Da die SAM Rennunfallversicherung auf der Lizenz nur «Kürzungen», nicht aber «Ausschlüsse» versichert, ist diese freiwillige Versicherung nicht die richtige Form der Vorsorge. 

 

Wir empfehlen deshalb allen selbständig Erwerbenden, sich freiwillig der Unfallversicherung nach UVG (meistens SUVA) anzuschliessen. In diesem Fall werden die Leistungen lediglich gekürzt und nicht ausgeschlossen und damit wird auch die Rennunfallversicherung Leistungen erbringen. Um eine möglichst lückenlose Abdeckung zu haben, empfehlen wir zusätzlich eine Unfall-Zusatzversicherung abzuschliessen. Diese übernimmt in aller Regel Leistungskürzungen.

Die SUVA oder ein Privater Unfallversicherung deckt 80% des Lohnes ab bis zu einem maximalen Jahreslohn von CHF 148'200.00. Wurde das Ereignis durch ein Wagnis verursacht, kann der Versicherer die Geldleistungen (Taggeld, IV Rente) kürzen. In der Regel beträgt die Kürzung 50% der versicherten Leistung. Sie SAM-Lösung deckt nach einer Wartefrist von 30 Tagen die Kürzung des Unfallversicherers. Für Personen mit privaten Unfallversicherungen s. bitte FAQ zu Selbständig Erwerbenden.

Die Wartefrist ist 30 Tage bzw. gemäss der Wartefrist der persönlichen oder betrieblichen Taggeldversicherung, sofern diese Wartefrist länger als 30 Tage ist.

Die Versicherung übernimmt Kürzungen des Taggeldes bis zu maximal CHF 200.00/Tage.

Die Leistungsdauer des gekürzten Taggeldes beträgt 365 Tage, abzüglich Wartefrist. Nach 365 Tagen kommt die staatliche Invalidenversicherung sowie die Invalidenrente aus der Unfallversicherung zum Tragen. Wird die Invalidenrente des Unfallversicherers gekürzt, übernimmt die SAM-Lösung die Kürzungen von Taggeld und Invalidenrente, je nach Beeinträchtigung bis zum Gesamtbetrag von max. CHF 250'000.

Nein. Die Privatabteilung im Spital ist keine Geld-, sondern eine Pflegeleistung. Pflegeleistungen werden vom Unfallversicherer nicht gekürzt. Der Arbeitgeber kann eine sogenannte UVG-Zusatzversicherung abschliessen, welche bei Unfällen die private Abteilung im Spital vorsieht. 

Nein. Beim Spitaltaggeld handelt es sich nicht um Lohnersatz, sondern eine Art Abdeckung zusätzlicher Kosten während des Spitalaufenthaltes (z.B. Miete eines Fernsehers, WIFI Zugang etc.).

Nein. Die SAM-Versicherungslösung deckt Kürzungen von Geldleistungen (Taggeld, IV-Rente) des Unfallversicherers. Spital-, Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten werden vom Unfallversicherer (SUVA oder UVG Versicherer) ungekürzt übernommen.

Nein. Rückführungskosten sind keine Geldleistungen, sondern Pflegeleistungen, die vom Unfallversicherer nicht gekürzt werden. Das Merkblatt der SUVA über Reise-, Transport- und Rettungskosten gibt Auskunft in welchem Rahmen solche Kosten versichert sind.

 

Merkblatt SUVA (PDF)

Nein, bei einem Unfall beschädigte Schutzkleidung (Helm, Lederkombi usw.) werden nicht übernommen. Solche Leistungen sind nicht Teil der SAM-Versicherungslösung.

  1. Melden Sie den Vorfall zuerst bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (meist der SUVA) oder Ihrer persönlichen Unfallversicherung an. Geschah der Unfall bei einem privaten Training, dann ist es wichtig, dass Sie diesen Hinweis anbringen.

  2. Beim Erhalt einer definitiven Verfügung des Unfallversicherers mit einer Kürzung aufgrund von Wagnis, klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser dafür eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen hat.

  3. Falls keine Unfall-Zusatzversicherung vorhanden ist, kann die Verfügung per Mail oder per Post an die SAM-Zentralverwaltung (info@s-a-m.ch) geschickt werden, die dann das Schadenformular mit zusätzlichen Anweisungen zustellt. Das ausgefüllte Schadenformular und die weiteren notwendigen Unterlagen müssen dann durch den Arbeitgeber zusammen mit der Verfügung an die SAM-Versicherung geschickt werden, welche sich um die Abwicklung kümmert. Normalerweise werden folgende Informationen benötigt:
  • Kopie Kürzungsentscheid (definitive Verfügung)
  • Arztzeugnis mit Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit
  • Kopie der Taggeld-Abrechnung der Unfallversicherung (meist der SUVA)
  • Lohndaten der versicherten Person (idealerweise Kopie der UVG-Schadenmeldung, da diese grundsätzlich diese Informationen abbildet) 
  • Konto-Informationen des Anspruchsstellers 
  • Bestätigung wonach keine UVG-Zusatzversicherung über den Arbeitgeber bzw. sonstige Deckung besteht, welche die Differenz entschädigt

 

http://www.DnnDeveloper.In
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