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Schweizerischer Jugend Motocross Club

Marderschaden

Der SAM vergütet an die entstandenen Kosten eines Marderschadens jährlich höchstens CHF 250.00. Dies allerdings nur in Ergänzung zu Versicherungsleistungen, d.h. wenn die Versicherung den Schaden nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Bei der Geltendmachung ist deshalb eine Bestätigung der eigenen Versicherung nötig, welche aussagt, dass Marderschäden nicht oder nur teilweise (Betrag) gedeckt sind. Die Schadenregulierung erfolgt direkt an das Mitglied, sobald das ausgefüllte Marderschadenformular (kann bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch bezogen werden) zusammen mit der Kopie der Reparaturrechnung sowie der Bestätigung der Versicherung des Mitgliedes eingegangen ist.

Wildschadenvergütung

Der Verband vergütet jährlich pro Mitglied höchstens CHF 800.00 an die entstandenen Kosten eines Wildschadens. Allerdings nur in Ergänzung zu Versicherungsleistungen, d.h. wenn die Versicherung den Schaden nur teilweise oder gar nicht übernimmt. Bei der Geltendmachung ist deshalb eine Bestätigung der eigenen Versicherung nötig, welche aussagt, dass Wildschäden nicht oder nur teilweise (Betrag) gedeckt sind. Die Schadenregulierung erfolgt direkt an das Mitglied, sobald das ausgefüllte Wildschadenformular (kann bei der SAM-Zentralverwaltung, Firststrasse 15, 8835 Feusisberg, info@s-a-m.ch bezogen werden) zusammen mit der Kopie der Reparaturrechnung, der Bescheinigung sowie der Bestätigung der Versicherung des Mitgliedes eingegangen ist.

Schadenansprüche an diesen Fonds können nur gestellt werden, wenn eine Schädigung des Fahrzeuges durch direkte Kollision mit frei lebendem Wild verursacht worden ist. Jede Kollision muss durch den Wildhüter des betreffenden Jagdreviers und die zuständige Polizei bescheinigt werden.

Besteht auf dem beschädigten Fahrzeug eine Kaskoversicherung oder eine andere Versicherung, welche das Risiko von Wildschäden einschliesst, müssen die Ansprüche zuerst an diese Versicherungen gestellt werden.
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